Kostenloser Einkommensteuer-Rechner

Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer nach §32a EStG, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Alle Steuerklassen. Kostenlos.

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1Land auswählen
2Steuersubjekt
Nicht-Ansässigerim Ausland lebend, nur auf inländische Einkünfte steuerpflichtig
3Jährliches Bruttoeinkommen

Bruttoeinkommen vor Steuern und Sozialabgaben eingeben

RSU-Vesting, Jahresbonus oder Einmalzahlung — wird auf das Grundgehalt aufgeschlagen und zum Grenzsteuersatz besteuert

Regular bonuses use the marginal rate. The Fünftelregelung applies only to severance pay, not annual bonuses.

4Persönliche AngabenBeeinflusst Ihr Ergebnis

Klasse I: ledig. Klasse II: Alleinerziehend (+€4.260). Klasse III: verheiratet, Besserverdienender (doppelter Grundfreibetrag). Klasse IV: verheiratet, gleiches Einkommen. Klasse V: verheiratet, Geringerverdienender. Klasse VI: Zweitjob.

Jedes Kind gewährt einen Kinderfreibetrag von €6.612. Ab ca. €60.000 Einkommen ist dieser günstiger als das Kindergeld (€250/Monat).

Ab GdB 20 wird ein Behindertenpauschbetrag gewährt. GdB 100 = €2.840 Abzug.

Einkommensteuer — Die wichtigsten Fakten

Die Einkommensteuer in Deutschland wird nach der Grundformel des §32a EStG berechnet. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604 € — bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.

Der Steuersatz steigt progressiv von 14 % bis 45 % (Reichensteuer ab 277.826 €).

EinkommensbereichSteuersatz
0 – 11.604 €0 %
11.605 – 17.005 €14 – 24 %
17.006 – 66.760 €24 – 42 %
66.761 – 277.825 €42 %
ab 277.826 €45 %

Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) entfällt seit 2021 für den überwiegenden Teil der Steuerpflichtigen. Er greift erst ab einer Einkommensteuer von ca. 18.130 € (Einzelveranlagung).

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Länder) der festgesetzten Einkommensteuer.

Steuerklassen im Überblick

Deutschland kennt sechs Steuerklassen. Arbeitnehmer werden automatisch einer Klasse zugeordnet:

  • Klasse I: Ledig, geschieden, verwitwet
  • Klasse II: Alleinerziehend (Entlastungsbetrag 4.260 €)
  • Klasse III: Verheiratet, Besserverdienender
  • Klasse IV: Verheiratet, ähnliche Einkommen
  • Klasse V: Verheiratet, Geringerverdienender
  • Klasse VI: Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis

Wie wird die Steuererklärung eingereicht?

Die Einkommensteuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht — in der Regel elektronisch über ELSTER (elster.de). Die Abgabefrist für Steuerpflichtige ohne Steuerberater ist der 31. Juli des Folgejahres.

Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Arbeitnehmer sind zur Abgabe verpflichtet, wenn u. a. Nebeneinkünfte über 410 € vorliegen, Steuerklassenkombination III/V gewählt wurde oder Lohnersatzleistungen über 410 € bezogen wurden.

Wie hoch ist die Sozialversicherung?
Arbeitnehmer zahlen ca. 20 % des Bruttoeinkommens in die Sozialversicherung (Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

Ist dieser Rechner kostenlos?
Ja, BeastyTax ist vollständig kostenlos — ohne Anmeldung, ohne versteckte Kosten.

Haftungsausschluss: BeastyTax stellt Steuerberechnungen ausschließlich zu Informationszwecken bereit. Die meisten Berechnungen basieren auf offiziellen Steuersätzen für 2025. Die Steuersätze für die Schweiz, Finnland, die Niederlande und Belgien beruhen auf bestmöglichen Schätzungen und sollten unabhängig überprüft werden. Die Ergebnisse dienen als Orientierung und stellen keine Finanz- oder Rechtsberatung dar. Steuergesetze ändern sich jährlich — konsultieren Sie stets einen qualifizierten Steuerberater oder die offizielle Steuerbehörde Ihres Landes für Ihre endgültige Steuerschuld.