Kostenloser Einkommensteuer-Rechner
Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer nach §32a EStG, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Alle Steuerklassen. Kostenlos.
Bruttoeinkommen vor Steuern und Sozialabgaben eingeben
RSU-Vesting, Jahresbonus oder Einmalzahlung — wird auf das Grundgehalt aufgeschlagen und zum Grenzsteuersatz besteuert
Regular bonuses use the marginal rate. The Fünftelregelung applies only to severance pay, not annual bonuses.
Klasse I: ledig. Klasse II: Alleinerziehend (+€4.260). Klasse III: verheiratet, Besserverdienender (doppelter Grundfreibetrag). Klasse IV: verheiratet, gleiches Einkommen. Klasse V: verheiratet, Geringerverdienender. Klasse VI: Zweitjob.
Jedes Kind gewährt einen Kinderfreibetrag von €6.612. Ab ca. €60.000 Einkommen ist dieser günstiger als das Kindergeld (€250/Monat).
Ab GdB 20 wird ein Behindertenpauschbetrag gewährt. GdB 100 = €2.840 Abzug.
Einkommensteuer — Die wichtigsten Fakten
Die Einkommensteuer in Deutschland wird nach der Grundformel des §32a EStG berechnet. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604 € — bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
Der Steuersatz steigt progressiv von 14 % bis 45 % (Reichensteuer ab 277.826 €).
| Einkommensbereich | Steuersatz |
|---|---|
| 0 – 11.604 € | 0 % |
| 11.605 – 17.005 € | 14 – 24 % |
| 17.006 – 66.760 € | 24 – 42 % |
| 66.761 – 277.825 € | 42 % |
| ab 277.826 € | 45 % |
Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) entfällt seit 2021 für den überwiegenden Teil der Steuerpflichtigen. Er greift erst ab einer Einkommensteuer von ca. 18.130 € (Einzelveranlagung).
Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Länder) der festgesetzten Einkommensteuer.
Steuerklassen im Überblick
Deutschland kennt sechs Steuerklassen. Arbeitnehmer werden automatisch einer Klasse zugeordnet:
- Klasse I: Ledig, geschieden, verwitwet
- Klasse II: Alleinerziehend (Entlastungsbetrag 4.260 €)
- Klasse III: Verheiratet, Besserverdienender
- Klasse IV: Verheiratet, ähnliche Einkommen
- Klasse V: Verheiratet, Geringerverdienender
- Klasse VI: Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis
Wie wird die Steuererklärung eingereicht?
Die Einkommensteuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht — in der Regel elektronisch über ELSTER (elster.de). Die Abgabefrist für Steuerpflichtige ohne Steuerberater ist der 31. Juli des Folgejahres.
Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Arbeitnehmer sind zur Abgabe verpflichtet, wenn u. a. Nebeneinkünfte über 410 € vorliegen, Steuerklassenkombination III/V gewählt wurde oder Lohnersatzleistungen über 410 € bezogen wurden.
Wie hoch ist die Sozialversicherung?
Arbeitnehmer zahlen ca. 20 % des Bruttoeinkommens in die Sozialversicherung (Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Ist dieser Rechner kostenlos?
Ja, BeastyTax ist vollständig kostenlos — ohne Anmeldung, ohne versteckte Kosten.